Vermittlungsbudget

Die Leistungen aus dem Vermittlungsbudget nach §16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §44 SGB III können im Rahmen der Anbahnung oder der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung/Ausbildung erbracht werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Leistung.
Im Rahmen des Vermittlungsbudgets werden Leistungen unterschieden, die vom Jobcenter Stadt Kaiserslautern vor bzw. nach einer Arbeitsaufnahme erbracht werden können.

Beispiele für Kosten, die vor einer Arbeitsaufnahme übernommen werden können, sind:

  • Bewerbungskosten
  • Reisekosten für das Vorstellungsgespräch
  • Kosten für die Übersetzung, Beglaubigung und Anerkennung von ausländischen Abschlüssen

Beispiele für Kosten, die bei einer Arbeitsaufnahme übernommen werden können, sind:

  • Fahrkosten bis zur ersten Gehaltszahlung
  • Reisekosten zum Antritt einer auswärtigen Arbeit (bei auswärtiger Unterbringung)
  • Umzugskosten

Nähere Informationen finden Sie auf unserem Infoblatt „Informationen zu Leistungen aus dem Vermittlungsbudget„.

Haben Sie Fragen, dann sprechen Sie ihren zuständigen Ansprechpartner/ihre zuständige Ansprechpartnerin an.