Unter dem Titel MitArbeit hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Gesamtkonzept zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit vorgelegt. Als Teil dieses Konzepts schafft das Teilhabechancengesetz mit zwei neuen Fördermöglichkeiten neue Chancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt.
Für Arbeitgeber:
Unternehmen, die Personen einstellen, die mehr als sechs Jahre SGB II-Leistungen erhalten haben, können mit einem Zuschuss für das Gehalt des neuen Mitarbeiters gefördert werden. In den ersten beiden Jahren sind das 100 Prozent des Mindestlohns es sei denn, der Arbeitgeber ist tarifgebunden oder tariforientiert. Dann wird das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt berücksichtigt. In jedem weiteren Jahr verringert sich der Zuschuss um 10 Prozent. Die Förderung dauert maximal fünf Jahre. Zudem können während der Förderung erforderliche Qualifizierungen und Praktika bei anderen Arbeitgebern finanziert werden.
Unternehmen, die Personen einstellen, die mehr als zwei Jahre arbeitslos waren, erhalten einen Zuschuss für zwei Jahre. Im ersten Jahr in Höhe von 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Lohns und im zweiten Jahr 50 Prozent. Darüber hinaus können die ehemaligen Langzeitarbeitslosen im gesamten Förderzeitraum Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen nach den allgemeinen Regelungen in Anspruch nehmen.
Wenn Sie einem langzeitarbeitslosen Menschen eine Chance geben wollen wenden Sie sich an unsere Ansprechpartner/innen
Frau Schnabel | 0631/37091-720 |
Herr Ferrao | 0631/37091-712 |
Frau Born | 0631/37091-877 |
Für Leistungsberechtigte:
Wenn Sie Ihre Chance nutzen wollen und trotz jahrelanger Absagen wieder auf den Arbeitsmarkt zurück wollen, sprechend Sie Ihre Arbeitsvermittlerin oder Ihren Arbeitsvermittler an.
Weitere Informationen finden Sie ebenfalls hier auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.